Am Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht in den USA, dass ein Gesetz in Louisiana verfassungswidrig ist. Der Bundesstaat hat, wie auch Georgia, Montana, Oklahoma, South Carolina und Texas, einen Paragraphen im Strafgesetzbuch, der die Todesstrafe bei Kindesmissbrauch auch ohne Todesfolge vorsieht. Dagegen geklagt hatte ein Häftling in Louisiana. In einer 5:4 Entscheidung des Obersten Gerichtshofes stoppten die Richter dieses Urteil (Bereits 1977 wurde die Todesstrafe bei Vergewaltigung an Frauen für verfassungswidrig erklärt).
Gefragt, was er von dem Richterspruch halte, erklärte der designierte demokratische Präsidentschaftskandidat, Barack Obama, dass er dieses Urteil nicht verstehe. Wenn Bundesstaaten in Einzelfällen von Kindesmißbrauch entschieden, diese “abscheulichen Verbrechen” mit der Todesstrafe zu ahnden, dann sei das durchaus “legitim und verfassungskonform”.
Barack Obama ist kein Gegner der Todesstrafe. Das wird sicherlich so einige in Deutschland und Europa überraschen. In seinem Bundesstaat Illinois hat er als Senator mitgeholfen das Gesetz für die Todesstrafe neu zu formulieren, um Unschuldige vor der “Death Row” zu schützen (Illinois hatte im Januar 2000 die Todesstrafe ausgesetzt, nachdem bekannt wurde, dass zahlreiche Häftlinge zum Teil jahrelang unschuldig im Todestrakt sassen und dort auf ihre Hinrichtung warteten). Wohlgemerkt, er hat das Gesetz neu formuliert!
Doch Obama war und ist wie auch andere prominente Demokraten, u.a. Bill Clinton, für die Todesstrafe.
“Change” ist der Wahlslogan von Barack Obama, der Ruf nach einem frischen Wind in Washington und den USA. In Sachen Todesstrafe wird sich allerdings nicht viel ändern in einem möglichen Kabinett Obama. Zwar wäre er als US-Präsident nicht für die meisten Todeszelleninsassen in den USA verantwortlich, das ist die Angelegenheit der einzelnen US-Bundesstaaten, doch er könnte ein Umdenken, eine Neuausrichtung beim Thema Todesstrafe anstossen… Man kann also gespannt sein, was wirklich am Ende mit dem Schlachtruf “Change” gemeint ist.
