Das Steueramt als Liebestöter
21. Januar 2010 von vip
Kaum geht es ihnen finanziell mal etwas schlechter, schon fangen sie das Nerven, Piesacken und Vergrämen an. Und dass sie das gut können, beweisen die Kommunen aktuell wieder bei der Zweitwohnungssteuer. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2005 entschieden, dass die Steuer für eine berufsbedingte Nebenwohnung eines verheirateten Eheparrtners unzulässig ist, aber die Kommunen ließ das nicht ruhen. Sie suchten nach Schlupflöchern, ließen ihre Juristen nach Lücken fahnden und wurden fündig. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof sprang den Kommunen zur Seite und entschied im vergangenen März, nur wenn auch ein zeitlich überwiegender Aufenthalt am Beschäftigungsort gegeben ist, bestehe eine grundgesetzwidrige Ungleichbehandlung.
Die Umsetzung dieses Gefälligkeitsurteils (eventuell wird es aber auch nur gefällig interpretiert) läuft nun so: Man schickt eine Presseerklärung in den Weihnachtsferien raus, die Betroffenen sollen sich bis 1. Februar melden, wenn sie weiter von der Zweitwohnungssteuer befreit werden wollen, und schafft so schon einmal Fakten, weil viele das gar nicht mitbekommen und somit wegen Fristversäumnis dran sind. Gleichzeitig fängt man, wie gegenwärtig die Stadt Nürnberg, das Schnüffeln an und verlangt eine genaue Aufschlüsselung, wer wo wie lange übernachtet, wer wann von A nach B fährt etc.pp. Und die Mitarbeiter des Steueramtes üben ihre Schnüffeltätigkeit wahrscheinlich auch noch in dem Irrglauben aus, hier einen gerechten Ausgleich zwischen selbstsüchtigen Villenbesitzern und armen Alleinerziehenden, denen man sonst keinen Kindergartenplatz zur Verfügung stellen kann, zu schaffen. Dass das Quatsch ist, zeigt nicht nur dieser Fall.
Dass dies aber ein Exempel für meine These ist, dass diese Gesellschaft an ihrer schlechten Laune zugrunde gehen wird, beweist die Auswahl, die man den Betroffenen hier zur Verfügung stellt: Entweder sie zahlen und ärgern sich deswegen, oder sie harren in ihren Absteigen länger als nötig aus und (gut, ist jetzt vielleicht etwas überzeichnet, aber man weiß, was gemeint ist) verhärmen so aufgrund von Liebesentzug und sexueller Unausgeglichenheit.
4 Kommentare zu “Das Steueramt als Liebestöter”




Ja, mich hat diese blöde Steuer auch vor ein paar Jahren überrascht. Das Schreiben, mit der Aufforderung meine Wohnverhältnisse anzugeben, um mir dann einen Steuerbescheid zu schicken, hat Nürnberg noch auf die Reihe bekommen. Als ich aber wissen wollte, auf welcher Grundlage das passiert, hieß es, da war mal eine Veröffentlichung in einem Amtsblatt.
Wieso kann die Stadt nicht gleich jeden betroffenen Anschreiben und über den neuen Sachverhalt informieren? Erwarten die wirklich, dass ich in meiner knappen Zeit auch noch jede Veröffentlichung der Stadt verfolge? Ach ja, “Hol-Schuld” nennt man sowas ja im neudeutsch….
Der Kämmerer Riedel wird alleine 2010 bis zu 100 Mio € weniger Gewerbesteuer einnehmen als im Haushaltsplan ausgewiesen. Diese 100 Mio € müssen ja irgendwo wieder rein. Und sei es mit der Zweitwohnungssteuer. Ich kenne einen Fall, da musste jemand 2 Jahre mit der Behörde kämpfen, weil er auf einem Stockwerk zwei Wohnungen nebeneinander hatte. Für die eine wollte man dann Zweitwohnungssteuer kassieren. Das mit der Steuergerechtigkeit ist lange vorbei, dem Staat brennt auf allen Ebenen der Kittel wie noch nie seit Gründung der BRD. Und wie seit Erfindung der Zivilisation vor ca. 15.000 Jahren versucht der Staat in dieser Situation seine Bürger auszuräubern. So gesehen nichts Neues.
Das Unglaubliche ist doch, dass die Länder und Kommunen bewusst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aushebeln!
Das nennen sie dann “genauer definieren” oder so ähnlich. De facto steht diese Eingrenzung aber absolut im Widerspruch zu der Aussage des Bundesverfassungsgerichts. Zu Lasten der Bürger!
Ich frage mich, wie eine solche öffentliche Rechtsbeugung funktionieren darf.
http://www.juergenkeitel.homepage.t-online.de/seite9601.htm
Zweitwohnungssteuer ist Beutelschneiderei. Die Kommunen gehen gegen einen Personenkreis vor der sich bei der nächsten Wahl nicht dafür “bedanken” kann, denn der überwiegende Teil der Zweitwohnungssteuerpflichtigen ist in der veranlagenden Gemeinde nicht wahlberechtigt.
Es wird auch immer der Eindruck erweckt, dass die Steuerpflichtigen nur die Vorteile ausnutzen. Dies ist Polemik von Politikern die ihren Haushalt nicht in den Griff bekommen, auch die Zweitwohnungssteuer wird deren Misere nicht abhelfen. Man geht hier den Weg des geringsten Widerstands.
Jeder zweitwohnungssteuerpflichtige Eigentümer zahlt sämtliche anfallenden Gemeindeabgaben, wie Grundsteuer, Straßengebühren, Müllabfuhr, Regenwassergebühren usw., soweit erhoben die Kurabgabe, wie jeder ortsansässige Steuerpflichtige, nur der Zweitwohnungssteuerpflichtige zahlt zusätzlich noch die Zweitwohnungssteuer.
Doppelbesteuerung dafür, dass für die Zweitwohnung aus gutem Grund kein Erstwohnsitz angemeldet wurde. Es ist eben doch eine Reichen- und Neidsteuer, bei der man auch in Kauf nimmt die Falschen zu treffen, und zum Beispiel Studenten zu veranlagen, unter dem Vorwand einen Erstwohnsitz erreichen zu wollen, den man der Nachbargemeinde gerne abjagt. Anschließend jammert man dann gemeinsam über fehlende Mittel.